Weg zum Meister
Wer kennt ihn nicht, den gerahmten, zentral platzierten Meisterbrief an der Wand eines jeden Meisterbetriebs?
Der Meisterbrief zeigt, ...
dass Sie einen Handwerksbetrieb selbstständig führen und Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden können. Er bescheinigt Ihnen, dass Sie als Meister über die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse in Ihrem Fach verfügen.
Es gibt vielfältige Gründe, Meister zu werden!
Im Handwerk trifft Tradition auf Fortschritt. Meister im Handwerk – dieser Titel steht für Qualität, Kundenorientierung und Zuverlässigkeit. Das wissen Sie, das wissen wir – und auch Ihre Kunden!
Werden auch Sie ein Meister, weil
- Sie sich in Ihrem Beruf selbst verwirklichen wollen und sogar ein eigenes Unternehmen leiten möchten.
- Sie sich als Angestellter oder als Chef eines Handwerksbetriebes einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz sichern wollen.
- Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen möchten.
- Sie mit der Meisterprüfung alle notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen erwerben.
- Sie mit dem Meisterbrief Zugang zu Hochschulen erhalten.
- Sie sich die Kosten für die Meisterprüfung durch finanzielle Förderungen auch leisten können.
- Sie junge Menschen im Handwerk ausbilden möchten.
- Sie wissen, dass Handwerk "Made in Germany" ist.
- der Meisterbrief für Sie und Ihre Kunden ein Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks ist.
Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand! Wie beraten Sie dabei. Wenden Sie sich gerne an die weiter unten aufgeführten Ansprechpersonen.
Zulassungsvoraussetzungen
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Sie haben Ihre Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden?
Oder haben Sie eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt?
Glückwunsch, dann haben Sie beste Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung!
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, reicht der Nachweis einer Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus.
Generell gilt
Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist entfallen. Trotzdem empfehlen wir, vor der Meisterprüfung mehrjährige Berufspraxis zu sammeln.
Auf Antrag können in Einzelfällen Ausnahmeregelungen bei den Nachweisen erteilt werden.
Prüfung: Ablauf & Anmeldung
Das Prüfungsprozedere der sogenannten Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister ist in vier Teile gegliedert:
- Fachpraktische Prüfung (Teil I)
- Fachtheoretische Prüfung (Teil II)
- Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung (Teil III)
- Berufs- arbeitspädagogische Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (Teil IV)
Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile I und II sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig. Die Kurse für die einzelnen Gewerke finden in den Meisterschulen, den Bildungszentren der Innungen und den Bildungszentren der Handwerkskammer statt.
Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung können Sie sich herunterladen.
Die Prüfung des Handwerksmeisters findet vor dem Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer statt.
Soweit Sie keine speziellen Meistervorbereitungsmaßnahmen besuchen, müssen Sie mit der Handwerkskammer die Prüfungstermine abstimmen und sich schriftlich zur Prüfung melden. Entsprechendes gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Für Teil I ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs essenziell, um an der Prüfung teilnehmen zu können.
Meistervorbereitung
Teile I und II der Meisterprüfung
Vorbereitungskurse für die Teile I und II der Meisterprüfung in den einzelnen Gewerken finden in den Bildungszentren der Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie in weiteren Einrichtungen wie den Meisterschulen und Bildungszentren der Innungen statt.
Teile III und IV der Meisterprüfung
Die Kurse der Meistervorbereitung für die Teile III und IV der Meisterprüfung finden in den Bildungszentren oder im Rahmen einer Vollzeitausbildung in den Meisterschulen statt.
Anmeldung zur Meisterprüfung
Sie erfüllen die Zulassungsvorrausetzungen? Dann füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung" (Infokasten) aus und fügen bitte folgende Nachweise bei:
- Gesellenprüfungszeugnis/Ausbildungsabschlusszeugnis (in Kopie)
- Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle/Facharbeiter (vom Arbeitgeber, in Kopie), bitte keine Versicherungsnachweise; keine Arbeitsverträge
- ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile (in beglaubigter Fotokopie)
- ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Techniker-/Ingenieurprüfung bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen (in beglaubigter Fotokopie)
Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.
Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.
Der Zulassungsantrag ist einmalig zu stellen und gilt bundesweit. Absolvieren Sie Teile der Meisterprüfung über eine andere Handwerkskammer, ist dies im Zulassungsantrag anzugeben. In diesem Fall wird eine Überweisung an die andere Kammer ausgestellt.
Gebühren & Kosten
| Teil | Name | Preis |
|---|---|---|
| Teil I: | Praktische Prüfung | 240,00 Euro |
| Teil II: | Fachtheoretische Prüfung | 200,00 Euro |
| Teil III: | Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung | 156,00 Euro |
| Teil IV: | Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung | 156,00 Euro |
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer.
Hinweise zu weiteren Gebühren wie zum Beispiel bei ausnahmsweiser Zulassung, Wiederholung der Meisterprüfung oder Rücktritt finden Sie ebenfalls im Gebührenverzeichnis.
Förderprogramme für angehende Meister
Weiterbildung rechnet sich, aber sie kostet auch. Informationen, alle Ansprechpartner und Voraussetzungen für Förderprogramme wie "Aufstiegs-BAföG" oder den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung haben wir für Sie auf unserer Webseite zusammengefasst.
Der Meisterbrief
Wer kennt ihn nicht, den gerahmten, zentral platzierten Meisterbrief an der Wand in jedem Betrieb? Der Meisterbrief zeigt: Ich kann einen Handwerksbetrieb selbstständig führen und Lehrlinge ordnungsgemäß ausbilden. Er bescheinigt Ihnen, dass Sie als Meister über die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse in Ihrem Fach verfügen.
Aktuelle Meisterkurse
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Ansprechpersonen
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