Durch die Änderung des § 5 der Handwerksordnung und in Abstimmung mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 und TRBS) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig.
Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
Inhalt
- Elektrotechnische Grundlagen
- Grundlagen der elektrotechnischen Messtechnik
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen nach VDE 0100 und VDE 0105 sowie den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 (ehem. BGV A3)
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Grundlagen "Erste Hilfe"
- Fach- und Führungsverantwortung
- Grundschaltungen der Elektroinstallation
- Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
- Anschluss von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln nach den berufsspezifischen Anforderungen
- Praktische Übungen zu allen im Kurs behandelten Themen
Gebühren
Ratenzahlung der Lehrgangsgebühren ist möglich. Bitte geben Sie den Ratenzahlungswunsch bei Bedarf formlos bei der Anmeldung an. Die Höhe der monatlichen Raten wird durch das Bildungszentrum festgelegt.