Für viele Schweißarbeiten schreiben Normen oder Lieferbedingungen vor, dass der Schweißbetrieb seine Eignung nachweisen muss. Zum Beispiel für die Fertigung von Stahlbauten, Treppen und Bühnen mit einer Verkehrslast von >5 KN/m² und Geländer mit Horizontallasten von >0,5 KN/m wird von der Bauaufsicht die Herstellerqualifikation der "Klasse B" (bisher kl. Eignungsnachweis) vorgeschrieben. Unter anderem muss hierfür eine Schweißaufsicht (Schweißfachmann) dem Betrieb angehören: Der Schweißfachmann - die praxisorientierte Schweißaufsichtsperson.
Auszug aus dem Inhalt:
Schweißprozesse und Ausrüstung: Autogenschweißen, Elektrotechnik, Stromquellen, Schutzgasschweißen, WIG-Schweißen, MIG/MAG, Lichtbogenhandschweißen
Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen: Werkstoffprüfung, Gefüge, Lgierungen, Zustandsschaubilder, Eisen-, Kohlenstofflegierungen, Wärmebehandlung von Grundwerkstoff und Schweißverbindung, Aufbau der Schweißverbindung, KohŽlenstoff und Kohlenstoff-Manganstähle, M-Stähle
Konstruktion und Gestaltung: Grundlagen der Festigkeitslehre, Grundlagen der Schweißnahtberechnung.
Zielgruppe: Meister in der Metallverarbeitung, Techniker und Ingenieure, Facharbeiter mit bestandener Prüfung Teil 0. Mindestalter 20 Jahre
Ziel: Schweißfachmänner können in kleinen und mittelständischen Unternehmen als vollwertige Schweißaufsichtspersonen fungieren. In großen Betrieben unterstützen sie den Schweißfachingenieur bei der qualitätsgerechten Umsetzung der Schweißarbeiten.